Not-Opfer-Hilfe Bona Fide e.V.  
 
  Patientenverfügung 18.03.2010 21:22:36
   
 

Patientenverfügung

 

 

Leiden

Krankheit

Sterben

 

Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?

 

In akuter Lebensgefahr, in der kein Aufschub möglich ist, darf auch ohne persönliche Zustimmung ärztlich gehandelt werden. Müssen jedoch bei Einwilligungsunfähigkeit des Patienten Entscheidungen außerhalb akuter Lebensgefahr getroffen werden, muss entweder der Wille durch eine Patentenverfügung und Bevollmächtigte ermittelt oder der Betreuungsrichter gerufen werden. Diese oder ein durch ihn bestellter Betreuer, der Sie wahrscheinlich nicht kennt, entscheidet dann für Sie. Doch ohne konkrete schriftliche Anhaltspunkte ist dies fast unmöglich. Deshalb ist es wichtig, eigene Wünsche und Werte schriftlich zu formulieren sowie vertraute Bevollmächtige zu benennen. Nach dem Urteil der BGH vom 17.Märtz 2003 ist eine solche Patientenverfügung nicht nur als mutmaßlich, sonder als aktueller Wille des Patienten zu befolgen.

Wie eine Patientenverfügung aufgebaut sein muss, bietet Ihnen unter anderem das

Bundessministerium der Justiz .

 

Wir haben Ihnen hierzu einen Link gesetzt, der Sie direkt auf die betreffende Seite leitet.

 

Bitte den unteren Link anklicken. Logo BMJ

 

             www.bmj.bund.de/files/-/1512/patvfg.16018pdf 
.                                                     


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