Organspendeausweis
Ein Ausweis, der Klarheit schafftDer Organspendeausweis, den der spendebereite Bürger bei sich trägt, schafft Klarheit. Wenn er nicht vorliegt, müssen im Fall eines Unfalls oder einer plötzlichen schweren Erkrankung ansonsten die Angehörigen entscheiden; der Betroffene hätte dann keine Möglichkeit mehr, sein Persönlichkeitsrecht wahrzunehmen. Zudem entlastet der Ausweis die Angehörigen in einer bedrückenden Situation von einer schwerwiegenden Entscheidung. Im seit 1997 geänderten Organspendeausweis kann man das Einverständnis zur Organspende entweder generell erteilen, oder man kann es auf bestimmte Organe oder Gewebe einschränken oder einer Organspende widersprechen. In der Zeile "Anmerkungen /Besondere Hinweise" kann man eine Person benennen, die im Todesfall benachrichtigt werden soll. Der Organspendeausweis wird an keiner offiziellen Stelle registriert oder hinterlegt.
Das Ausfüllen dieser Erklärung ist ein völlig unbürokratischer Akt, der kaum Mühe erfordert. Und kann auch gleich hier in einem pdf-Dokument erfolgen, das dann gleich ausgedruckt werden kann. Es ist auch möglich, seine Erklärung einfach nur auf einem Bogen Papier formlos festzuhalten. Eine testamentarische Erklärung wäre jedoch nutzlos, da ein Testament zu einem Zeitpunkt eröffnet wird, an dem es für eine Organentnahme zu spät ist.
Organspendeausweise sind in vielen Arztpraxen und Apotheken erhältlich.
Der beste Aufbewahrungsort
Es ist sinvoll, den Organspendeausweis bei den Personalpapieren mit sich zu tragen, da in einer Unfallsituation hier als erstes nachgeschaut wird, um die Angehörigen verständigen zu können. Man kann den Ausweis aber auch bei Angehörigen oder einer nicht verwandten Vertrauensperson hinterlegen
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