Not-Opfer-Hilfe Bona Fide e.V.  
 
  Info Seiten 9 29.07.2010 16:09:55
   
 

Antragstellung und Begutachtung

 
Wie beantragt man Leistungen der Pflegekasse?

Leistungen der Pflegekasse können mit einem formlosen Anschreiben an die jeweilige Krankenkasse beantragt werden. Die Ärzte des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung besuchen den Antragsteller dann in seiner Wohnung und begutachten, ob und in welcher Stufe Pflegebedürftigkeit besteht.


Wie bereitet man sich auf die Begutachtung vor?

Vor dem Besuch des Gutachters sollten ca. zwei Wochen lang jede Handreichung und die Dauer jeder Hilfestellung in den Bereichen Ernährung, Körperpflege, Mobilität und Haushaltshilfe in einem "Pflegetagebuch" notiert werden. Mit diesen Angaben als Grundlage kann man dann bereits die zu erwartende Pflegestufe einschätzen. Zudem ist das Tagebuch eine große Hilfe für den Gutachter. Die meisten Kranken- bzw. Pflegekassen bieten solche Pflegetagebücher kostenlos an. Falls der Pflegebedürftige bereits von einem Angehörigen oder einem Pflegedienst gepflegt wird, sollten die Pflegepersonen auf jeden Fall am Tag der Begutachtung anwesend sein.


Stimmt der Pflegestufenbescheid, den Sie anschließend von der Pflegekasse erhalten, nicht mit Ihrer Berechnung überein, sollte dagegen Widerspruch eingelegt werden. Auch dabei kann das Pflegetagebuch eine wichtige Hilfe sein.
                                

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