Not-Opfer-Hilfe Bona Fide e.V.  
 
  Info Seiten 8 29.07.2010 16:03:11
   
 

Die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung:


1. Vollstationäre Pflege

Unterbringung in einem Seniorenpflegeheim 

Pflegestufe 1 monatlich:                        1.023 Euro

Pflegestufe 2 monatlich:                        1.279 Euro

Pflegestufe 3 monatlich:                        1.470 Euro
Härtefälle monatlich:                             1.750 Euro



2. Kurzzeitpflege
Kurzfristige Unterbringung bis zu 28 Tagen in einem Seniorenpflegeheim, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt, oder wenn der pflegende Angehörige im Urlaub ist.

alle Pflegestufen jährlich:                      bis zu 1.470 Euro



3. Tages- und Nachtpflege

Pflegebedürftige Menschen verbringen den Tag bzw. die Nacht in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung. Sie werden von zu Hause abgeholt und wieder zurückgebracht. 

Pflegestufe 1 monatlich:                        420 Euro
Pflegestufe 2 monatlich:                        980 Euro

Pflegestufe 3 monatlich:                        1.470 Euro

Diese Leistungen können auch mit der ambulanten Pflege bzw. dem Pflegegeld kombiniert werden. Wer z.B. 50 Prozent der oben genannten Leistungen für die Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nimmt, hat immer noch einen 100-prozentigen Anspruch auf das Pflegegeld bzw. die ambulante Pflege, und umgekehrt.



4. Pflege zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst
Pflegestufe 1 monatlich:                        420 Euro

Pflegestufe 2 monatlich:                        980 Euro

Pflegestufe 3 monatlich:                        1.470 Euro

Ambulante Pflege und Pflegegeld (5a) können miteinander kombiniert und prozentual gegeneinander aufgerechnet werden.

5. Pflege durch Angehörige


a) Pflegegeld

Pflegebedürftige Menschen werden von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen betreut und erhalten dafür ein monatliches Pflegegeld.

Pflegestufe 1 monatlich:                        215 Euro

Pflegestufe 2 monatlich:                        420 Euro

Pflegestufe 3 monatlich:                        675 Euro


Ambulante Pflege (4.) und Pflegegeld können miteinander kombiniert und prozentual  gegeneinander aufgerechnet werden.

b) Soziale Sicherung der Pflegeperson

Einzahlung in die Rentenkasse für pflegende Angehörige oder andere private Pflegepersonen.


Pflegestufe 1 monatlich:                        132 Euro

Pflegestufe 2 monatlich:                        264 Euro

Pflegestufe 3 monatlich:                        396 Euro


c) Verhinderungspflege
Wenn Pflegepersonen verhindert sind, z.B. weil pflegende Angehörige Urlaub machen wollen oder krank werden, haben Pflegebedürftige das Recht auf Vertretung - die so genannte Verhinderungspflege - z.B. durch einen ambulanten Pflegedienst oder private Pflegepersonen.


alle Pflegestufen jährlich:                      1.470 Euro

d) Freistellung für die Pflege

Wer einen Angehörigen betreut und in einem Betrieb mit mindestens 15 Beschäftigten arbeitet, hat Anspruch auf unbezahlte, aber sozialversicherte Freistellung von bis zu sechs Monaten für die Pflege.



e) Organisation der Pflege

Wird ein Familienangehöriger plötzlich zum Pflegefall, kann ein Arbeitnehmer  sich bis zu zehn Tage lang eine unbezahlte Auszeit nehmen, um die Betreuung zu organisieren. Seit Januar 2009 besteht ein Anspruch auf Information durch einen Pflegeberater.



f) Pflegekurse

Pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen können kostenlos Pflegekurse besuchen.



7. Pflegehilfsmittel

Als Pflegehilfsmittel gelten Hilfsmittel, wenn sie zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.


a) Verbrauchsmitttel (z.B. Einmalhandschuhe, Betteinlagen, Desinfektionsmittel):


alle Pflegestufen monatlich:                   bis 31 Euro

b) technische Hilfsmittel (z.B. Lagerungshilfen, Pflegebetten, Hausnotrufgeräte):


alle Pflegestufen (bei nachgewiesenem Bedarf): 90 Prozent Anteil der Pflegekasse, Zuzahlung des Pflegebedürftigen in Höhe von 10 Prozent, höchstens 25 Euro.



8. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Alle Pflegestufen (je Maßnahme):                  bis zu 2.557 Euro



9. Hilfe für Menschen mit Demenz, psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung


Zu Hause lebende Menschen mit Demenz, einer psychischen Erkrankung oder geistigen Behinderung erhalten folgende Leistungen der Pflegekasse, auch wenn sie nicht in eine Pflegestufe eingruppiert sind:


Leichter Betreuungsbedarf (monatlich):    100 Euro

Hoher Betreuungsbedarf (monatlich):       200 Euro

    

Die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung
im tabellarischen Überblick

  Pflege- stufe 1
(erhebliche Pflege- bedürftigkeit)
Pflege- 
stufe 2

(Schwer- pflege-
bedürftigkeit)
Pflege- stufe 3
(Schwerst- pflege-
bedürftigkeit)
1. Vollstationäre Pflege
je Kalender-
monat
1.023 EUR bis 1.279 EUR bis 1.470 EUR
(in Härtefällen
1.750 EUR)
2. Kurzzeit- pflege
(voll- stationär)
bis 1.470 EUR
im Jahr
bis 1.470 EUR
im Jahr
bis 1.470 EUR
im Jahr
3. Verhin- derungs-
pflege

bei Ausfall der Pflegeperson
bis 1.470 EUR
im Jahr
bis 1.470 EUR
im Jahr
bis 1.470 EUR
im Jahr
4. Tages- oder Nachtpflege
(teilstatio- när)
je Kalen- dermonat (Betrag kann sich ggf. bei Inan- spruchnahme der Leistungen 1. und 2. aus untenste- hender Tabelle reduzieren)
   
bis 420 EUR bis 980 EUR bis 1.470 EUR


Die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung in der ambulanten Pflege

  Pflege- stufe 1
(erhebliche
Pflege- bedürftigkeit)
Pflege- 
stufe 2

(Schwer- pflege-
bedürftigkeit)
Pflege- stufe 3 (Schwerst- pflege-
bedürftigkeit)
1. Pflegesach-
leistung durch ambulanten Pflegedienst

für häusliche Pflegehilfe je Kalendermonat
bis
420 EUR
bis
980 EUR
bis
1.470 EUR
(in Härtefällen
bis 1.918 EUR)
2. Pflegegeld für selbst- beschaffte Pflegehilfen
(z. B. Angehörige) je Kalendermonat
215 EUR 420 EUR  675 EUR
3. Kombinations-
leistung

aus 1. und 2. je Kalendermonat (wird prozentual aufeinander angerechnet)
z. B.
336 EUR
aus 1. (= 80%) und 43 EUR
aus 2. (=20%)
z. B.
 784 EUR
aus 1. (=80%) und 84 EUR
aus 2. (=20%)
z. B.
1.176 EUR
aus 1. (= 80%)
und 135 EUR
aus 2. (= 20%)
4.

Pflegehilfs- mittel (Verbrauchs-
mittel) und

bis 31 EUR
im Monat

bis 31 EUR
im Monat

bis 31 EUR
im Monat

5.

Wohnfeldver- bessernde Maßnahmen

bis 2.557
je Maßnahme

bis 2.557
je Maßnahme

bis 2.557
je Maßnahme

6. Technische Hilfsmittel
90 % der Kosten, Eigenanteil in Höhe von höchstens 25 Euro 90 % der Kosten, Eigenanteil in Höhe von höchstens 25 Euro 90 % der Kosten, Eigenanteil in Höhe von höchstens 25 Euro
7. Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflege- personen
je Kalender- monat
bis 132 EUR bis 264 EUR bis 396 EUR
8. Pflegekurse
für Angehörige und ehren- amtliche Pflegepersonen
kostenlos kostenlos kostenlos
9. Zusätzliche Betreuung 
für demente, 
psychisch erkrankte oder geistig behinderte Pflege- bedürftige mit erheblichem allgemeinem  Betreuungs- bedarf je nach Schweregrad
bis
2.400 EUR 
im Jahr
bis
2.400 EUR 
im Jahr
bis
2.400 EUR 
im Jahr


Erleichterungen für pflegende Angehörige im Arbeitsleben:

  • Für akut auftretende Pflegesituationen bei Angehörigen dürfen Arbeitnehmer bis zu zehn Tage pro Jahr der Arbeit fernbleiben.
  • Bei Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten kann der Arbeitnehmer sich völlig oder teilweise für maximal sechs Monate zur Pflege eines nahen Angehörigen von der Arbeit freistellen lassen. Zuschüsse zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung werden auf Antrag übernommen. siehe auch 7. (Leistungen zur Sicherung der Pflegepersonen).

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