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Die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung:
1. Vollstationäre Pflege
Unterbringung in einem Seniorenpflegeheim
Pflegestufe 1 monatlich: 1.023 Euro
Pflegestufe 2 monatlich: 1.279 Euro
Pflegestufe 3 monatlich: 1.470 Euro
Härtefälle monatlich: 1.750 Euro
2. Kurzzeitpflege
Kurzfristige Unterbringung bis zu 28 Tagen in einem Seniorenpflegeheim, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt, oder wenn der pflegende Angehörige im Urlaub ist.
alle Pflegestufen jährlich: bis zu 1.470 Euro
3. Tages- und Nachtpflege
Pflegebedürftige Menschen verbringen den Tag bzw. die Nacht in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung. Sie werden von zu Hause abgeholt und wieder zurückgebracht.
Pflegestufe 1 monatlich: 420 Euro
Pflegestufe 2 monatlich: 980 Euro
Pflegestufe 3 monatlich: 1.470 Euro
Diese Leistungen können auch mit der ambulanten Pflege bzw. dem Pflegegeld kombiniert werden. Wer z.B. 50 Prozent der oben genannten Leistungen für die Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nimmt, hat immer noch einen 100-prozentigen Anspruch auf das Pflegegeld bzw. die ambulante Pflege, und umgekehrt.
4. Pflege zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst
Pflegestufe 1 monatlich: 420 Euro
Pflegestufe 2 monatlich: 980 Euro
Pflegestufe 3 monatlich: 1.470 Euro
Ambulante Pflege und Pflegegeld (5a) können miteinander kombiniert und prozentual gegeneinander aufgerechnet werden.
5. Pflege durch Angehörige
a) Pflegegeld
Pflegebedürftige Menschen werden von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen betreut und erhalten dafür ein monatliches Pflegegeld.
Pflegestufe 1 monatlich: 215 Euro
Pflegestufe 2 monatlich: 420 Euro
Pflegestufe 3 monatlich: 675 Euro
Ambulante Pflege (4.) und Pflegegeld können miteinander kombiniert und prozentual gegeneinander aufgerechnet werden.
b) Soziale Sicherung der Pflegeperson
Einzahlung in die Rentenkasse für pflegende Angehörige oder andere private Pflegepersonen.
Pflegestufe 1 monatlich: 132 Euro
Pflegestufe 2 monatlich: 264 Euro
Pflegestufe 3 monatlich: 396 Euro
c) Verhinderungspflege
Wenn Pflegepersonen verhindert sind, z.B. weil pflegende Angehörige Urlaub machen wollen oder krank werden, haben Pflegebedürftige das Recht auf Vertretung - die so genannte Verhinderungspflege - z.B. durch einen ambulanten Pflegedienst oder private Pflegepersonen.
alle Pflegestufen jährlich: 1.470 Euro
d) Freistellung für die Pflege
Wer einen Angehörigen betreut und in einem Betrieb mit mindestens 15 Beschäftigten arbeitet, hat Anspruch auf unbezahlte, aber sozialversicherte Freistellung von bis zu sechs Monaten für die Pflege.
e) Organisation der Pflege
Wird ein Familienangehöriger plötzlich zum Pflegefall, kann ein Arbeitnehmer sich bis zu zehn Tage lang eine unbezahlte Auszeit nehmen, um die Betreuung zu organisieren. Seit Januar 2009 besteht ein Anspruch auf Information durch einen Pflegeberater.
f) Pflegekurse
Pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen können kostenlos Pflegekurse besuchen.
7. Pflegehilfsmittel
Als Pflegehilfsmittel gelten Hilfsmittel, wenn sie zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.
a) Verbrauchsmitttel (z.B. Einmalhandschuhe, Betteinlagen, Desinfektionsmittel):
alle Pflegestufen monatlich: bis 31 Euro
b) technische Hilfsmittel (z.B. Lagerungshilfen, Pflegebetten, Hausnotrufgeräte):
alle Pflegestufen (bei nachgewiesenem Bedarf): 90 Prozent Anteil der Pflegekasse, Zuzahlung des Pflegebedürftigen in Höhe von 10 Prozent, höchstens 25 Euro.
8. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Alle Pflegestufen (je Maßnahme): bis zu 2.557 Euro
9. Hilfe für Menschen mit Demenz, psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung
Zu Hause lebende Menschen mit Demenz, einer psychischen Erkrankung oder geistigen Behinderung erhalten folgende Leistungen der Pflegekasse, auch wenn sie nicht in eine Pflegestufe eingruppiert sind:
Leichter Betreuungsbedarf (monatlich): 100 Euro
Hoher Betreuungsbedarf (monatlich): 200 Euro
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