Die Eingruppierung in eine bestimmte Pflegestufe richtet sich nach folgenden Kriterien:
Wie oft benötigt jemand täglich Hilfe bei Tätigkeiten der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität)?
Wie oft wöchentlich wird Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt?
Wie hoch ist der durchschnittliche tägliche Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere, nicht als Pflegekraft ausgebildete Person, für Hilfestellungen im Bereich der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) und der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt?
Wie viel Zeit davon (3.) entfällt im täglichen Durchschnitt auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität)?
Pflege- stufe 1
Pflege-
stufe 2
Pflege- stufe 3
1.
Täglicher Hilfebedarf bei Tätigkeiten aus dem Bereich der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung,
Mobilität):
mind. einmal täglich für mind. zwei Tätigkeiten
mind. dreimal täglich zu verschie- denen Tageszeiten
rund um die Uhr, auch nachts
2.
Wöchentliche Hilfe bei der hauswirt- schaftlichen Versorgung:
mehrfach
mehrfach
mehrfach
3.
Zeitaufwand für Leistungen im Bereich der Grundpflege und der haus- wirtschaftlichen Versorgung im Tages durch- schnitt:
mind. 90 Minuten
mind. drei Stunden
mind. fünf Stunden
4.
Davon (3.) wöchentlicher Zeitaufwand für die Grundpflege im Tages- durchschnitt:
mehr als 45 Minuten
mind. zwei Stunden
mind. vier Stunden
Seit der Reform der Pflegeversicherung vom 1. Juli 2008 erhalten auch zu Hause lebende Menschen mit Demenz, psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse, auch wenn sie nicht in eine oder oben genannte Pflegestufen eingruppiert sind.