Warum Hartz?
Die Gesetze tragen in der Umgangssprache den Namen des Leiters der Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt". Dies war Peter Hartz.
Hintergrund der Hartz IV Reform
Die Hartz Gesetze, und insbesondere Hartz IV bzw. Hartz 4, sollten den Arbeitsmarkt reformieren. Die Wirtschaft der Bundesrepublik befand sich in einer Kriese, die Arbeitslosenzahlen hatten Nachkriegsrekordhöhen erreicht. Die Kommission "Moderene Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" stellte insgesamt 14 Innovationsmodule auf, um dieses Ziel, Erneuerung des Arbeitsmarktes, zu erreichen.
Ziel der Hartz 4 Regelung ist in erster Linie die Vermeidung von Arbeitslosigkeit, daneben die (rasche) Wiedereingliederung Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen. Das ehemalige Arbeitsamt wird zur Agentur für Arbeit umgewandelt und soll sich fortan besser um seine Kunden kümmern können.
Die Änderungen durch die Hartz IV Reform
Das Hartz Konzept brachte eine Vielzahl von Änderungen mit sich. Zu nennen sind etwa
- die Ich-AG,
- die Einrichtung der Jobcenter,
- MiniJobs und MidiJobs (geringfügige Beschäftigungen).
Hartz IV konkret
Das Hartz IV Gesetz, dass sich im neu geschaffenen SGB II wiederfindet, fasste die Sozialhilfe mit der bisherigen Arbeitslosenhilfe im neuen Arbeitslosengeld II zusammen. Das Arbeitslosengeld, jetzt Arbeitslosengeld I genannt, blieb als Sozialversicherungsleistung bestehen, wird jetzt jedoch nur noch für maximal 1 Jahr gezahlt. Das Arbeitslosengeld 2 ist die neue "Grundsicherung für Arbeitssuchende". Sozialhilfe erhält jetzt nur noch, wer nicht in der lage ist, täglich mindestens 3 Stunden einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, de facto also nur noch alte und behinderte Menschen.
Was ist ALG II 2 bzw. Arbeitslosengeld II 2?
Hartz IV bzw. Hartz 4 ist lediglich eine umgangssprachliche Bezeichnung des Das Arbeitslosengeld II 2, ALG II 2. Dieses ist eine Sozialleistung, keine Sozialversicherungsleistung. Die offizielle Bezeichnung für das Arbeitslosengeld II, ALG II, lautet "Grundsicherung für Arbeitssuchende".
Als Sozialleistungen richtet sich das Arbeitslosengeld II in seiner Höhe an dem Bedarf aus. Das Arbeitslosengeld I hingegen ist eine Versicherungsleistung und richtet sich folglich nach den eingezahlten Beiträgen, die wiederum prozentual an das Gehalt gekoppelt sind.
Die Höhe des Arbeislosengeld II, d.h. der Regelsatz, beträgt aktuell für eine alleinstehende Person als Haushaltsvorstand 351 Euro. Das ist mehr als die bis zum 31.12.2004 gültige Sozialhilfe betrug; allerdings werden im Rahmen des Arbeitslosengeld II i.d.R. keine zusätzlichen Bedarfe etwa für Bekleidung oder Hausrat anerkannt. Das Arbeitslosengeld 2, ALG 2 ist eine Pauschalleistung. Hierdurch soll die Eigenverantwortung des Bedürftigen gestärkt werden, der selbst Rücklagen für Bekleidung, Hausrat und ähnliches schaffen soll.
Im Rückblick und Detail:
Hartz IV oder Hartz 4 - die Arbeitsmarktreform
I. Die Hartz Kommission - Hartz IV - oder: Wie alles begann
Von der Bundesregierung wurde im Jahre 2002, am 22. Februar eine Kommission - Hartz IV - eingesetzt, deren Aufgabe es war, Vorschläge zur effizienteren Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik und zur Reformierung der Bundesanstalt für Arbeit zu erarbeiten. Dies war eine Reaktion auf die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit sowie auf den Vorwurf des Bundesrechnungshofs im Februar 2002 an die Bundesanstalt für Arbeit, diese habe Vermittlungszahlen zu ihren Gunsten gefälscht. Die Kommission trug ursprünglich den Namen "Kommission Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt". Bekannt geworden ist sie dann jedoch unter dem Namen "Hartz Kommission", nicht: Hartz IV Kommission, benannt nach ihrem Leiter und Vorsitzenden Peter Hartz. Peter Hartz - die IV an Hartz IV ist kein Anhang am Namen Peter Hartz! - war zu dieser Zeit Mitglied des Vorstandes der Volkswagen AG. Er war Autor des Buches "Job Revolution", hatte neue Personalkonzepte entwickelt und neue Arbeitsplätze geschaffen. Deshalb war er von der Bundesregierung zum Vorsitzenden der Kommision ausgewählt worden.
Weitere Mitglieder der Hartz Kommission waren:
Prof. Dr. Werner Jann, Universität Potsdam
Isolde Kunkel-Weber, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes
Heinz Fischer, Abteilungsleiter Personal Deutsche Bank AG
Norbert Bensel, Mitglied des Vorstandes der DaimlerChrysler Services AG und der Deutschen Bahn AG
Dr. Jobst Fiedler, Roland Berger Strategy Consultants
Peter Gasse, Bezirksleiter der IG Metall Nordrhein-Westfalen
Wilhelm Schickler, Präsident des Landesarbeitsamtes Hessen
Dr. Peter Kraljic, Direktor der McKinsey & Company Düsseldorf
Klaus Luft, Geschäftsführer der Market Access for Technology Services GmbH
Harald Schartau, Minister für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen
Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks
Prof. Dr. Günther Schmid, Wissenschaftszentrum für Sozialforschung
Wolfgang Tiefensee, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig
Eggert Voscherau, Mitglied des Vorstandes der BASF AG
Die Mitgleider der Hartz IV Kommission stammten aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft; es waren Gewerkschafter, Unternehmer, Arbeitsmarktexperten, Wissenschaftler und Ministerialbeamte.
Die Vorschläge, die die Hartz Kommission im August 2002, am 16.08., in einem Bericht vorlegte, wurden zu dem sog. Hartz - Konzept. Dieses Hartz Konzept enthielt ein Vielzahl verschiedener Maßnahmen und wurde deshalb auch als Hartz - Paket bekannt.
Das Vorwort des Hartz Berichts lautet auszugsweise wie folgt:
"Der Auftrag der Bundesregierung vom 22. Februar 2002 an die 15 Mitglieder der Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" war für jeden von uns mehr als ein aufreibender Nebenjob, dem wir uns bürgerschaftlicher Verantwortung für das Gemeinwesen gestellt haben. Die Arbeit am Bericht war eine persönliche Herausforderung, das seit vielen Jahren wuchernde gesellschaftliche Übel der Arbeitslosigkeit jenseits der festgefahrenen Diskussionsfronten mit innovativen und konsensfähigen Vorschlägen wirksam und nachhaltig anzugehen."
Das Hartz Paket fand dann in die Agenda 2010 der Bundesregierung Eingang und wurde schrittweise umgesetzt. Die schrittweise Umsetzung erfolgte in verschiedenen Gesetzespaketen, die die Bezeichnungen Hartz I, Hartz II, Hartz III und Hartz IV 4 erhielten. Hartz I und Hartz II traten im Januar 2003 in Kraft, Hartz IV 4 am 1.1.2005.
II. Die Vorschläge der Hartz Kommission
Wie sahen die Vorschläge der Hartz Kommission nun im einzelnen aus?
Der Hartz Bericht bestand aus insgesamt 13 sogenannten Innovationsmodulen. Kernpunkt war, den Arbeitslosen mit einer eigenen Integrationsleistung in das Zentrum der Arbeitsförderung zu stellen. Er sollte zum Handelnden werden.
1. Das Wichtigste
Die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe:
Im Zuge der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und der Einführung des Arbeitslosengeld II (ALG 2) erfolgt eine Zusammenfassung von Sozialleistungen. Dies dient der Vermeidung von Verwaltungsaufwand und hilft, Transparenz zu schaffen, sowie die Abstimmung und Verantwortlichkeit zu verbessern. Jeder Leistungsbezieher wird jetzt nur noch von einer Stelle betreut. Es gibt drei Arten von Leistungen.
a) Arbeitslosengeld I: Hier geltend weitgehend die bisherigen Regelungen. Es ist keine Sozialleistung, sondern eine Sozialversicherungsleistung, für die Beiträge gezahlt wurden.
b) Arbeitslosengeld II: Es ist eine Sozialleistung, d.h. steuerfinanziert und abhängig von der Bedürftigkeit des Antragstellers. Es dient der zur Sicherung des Lebensunterhalts arbeitsloser Erwerbsfähiger nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I oder wenn die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I nicht erfüllt sind. Bisher griff hier das Recht der Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz.
c) Sozialhilfe: Sie entspricht dem bisherigen Recht der Sozialhilfe für nicht Erwerbsfähige.
2. doppelter Kundenauftrag:
Arbeitsuchende und Arbeitgeber werden als Kunden der Arbeitsämter (jetzt: Arbeitsagenturen) gesehen. Daraus soll gleichzeitig ein verbesserter Service für die Kunden folgen.
3. Job Center:
Job Center sind die Arbeitsämter nunmehr. Neben den bisherigen Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit übernehmen die JobCenter auch folgende Aufgaben:
- die arbeitsmarktrelevante Beratung und Betreuung seitens des Sozialamtes,
- des Jugendamtes,
- des Wohnungsamtes,
- der Sucht- und Schuldnerberatung
- Kontaktpunkt zur Personal-Service-Agentur (PSA).
Jeder Arbeitslose bekommt seinen für ihn persönlich zuständigen Vermittler bzw. Fallmanager. Diese Fallmanager haben sich auf die Kontaktpflege zu Betrieben zu konzentrieren, die offenen Stellen zu suchen. Sie sind von Verwaltungs- und sonstigen nebensächlichen Aufgaben freigestellt.
4. Quick-(Schnell-)Vermittlung:
Die Geschweindigkeit bei der Vermittlung soll erhöhrt werden. Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, das Jobcenter nach einer Kündigung unverzüglich über drohende Arbeitslosigkeit zu informieren, damit die Bemühungen um eine Neuvermittlung schon frühzeitig einsetzen können. Sanktion einer verspäteten Meldung sind Abschläge vom Arbeitslosengeld.
5. Familienfreundlichkeit:
Es soll erreicht werden, dass Arbeitslose, die Verantwortung für Familien tragen, bei der Vermittlung bevorzugt behandelt werden. Ausserdem werden zusätzliche Kapazitäten zur Kinderbetreuung hergestellt, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen.
6. Neue Zumutbarkeit und Freiwilligkeit:
Der Begriff der Zumutbarkeit wird neu definiert. Er wird nach örtlichen, sozialen, familiären, materiellen und funktionalen Kriterien ausgerichtet.
Es wird eine Verbindung mit der Freiwilligkeit und den Pflichten hergestellt. Beispiel: Ein Familenvater muss nicht so mobil sein, wie ein 20jähriger Alleinstehender. Weiteres Beispiel: Ein Arbeisloser, der eine Beschäftigung ablehnt muss nachweisen dass die abgelehnte Beschäftigung unzumutbar war. Für Sperrzeiten für die Zahlung von Arbeitslosengeld werden verschiedene Voraussetzungen geschaffen.
7. Das Ausbildungs-Zeit-Wertpapier:
Das AusbildungsZeit-Wertpapier (AZWP) soll helfen, zusätzliche Ausbildungsplätze zu finanzieren. Die Umsetzung des AZWP erfolgt über eine gemeinnützige Stiftung. Die JobCenter haben die Verantwortung für eine aktive beiderseitige Suche nach einer Praktikums- oder Ausbildungsstelle. Weiterhnin sollen sollen neue Ausbildungsberufe geformt werden. Jugendliche Arbeitslose sollen vermehrt Qualifizierungsbausteine aus bestehenden Ausbildungsberufen angeboten erhalten.
8. Das Bridge System:
Zur Förderung älterer Arbeitnehmer und Beseitigung der Arbeitslosigkeit im Alter gibt es nun 2 Wege:
- die Lohnversicherung: Sie ergänzt die bisherige Arbeitslosenversicherung. Es wird ein Teil des Einkommensverlustes ersetzt, der bei der Übernahme einer niedriger bezahlten sozialversicherungspflichtigen Arbeit entsteht.
- Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung: dann, wenn ältere Arbeitnehmer eine neue Beschäftigung annehmen.
Wer dass 55 Lebensjahr erreicht hat, kann auf eigenen Wunsch aus dem Arbeitslosengeld-Bezug und der Betreuung durch das JobCenter ausscheiden. Man bekommt dann eine neue, kostenneutral errechnete Monatsleistung und den kompletten Schutz der staatlichen Sozialversicherung.
9. Beschäftigungsbilanz - Bonussystem für Unternehmen:
Den Unternehmen wird ebenfalls Verantwortung für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen übertragen. Hierbei erhalten sie Unterstützung durch die JobCenter und die KompetenzCenter. Diese bieten eine Beschäftigungsberatung zu den Bereichen Arbeitsrecht und, Gestaltung betrieblicher Arbeitsbedingungen usw. an.
Um den Unternehmen einen Anreiz zu geben erhalten sie einen Bonus in der Arbeitslosenversicherung, wenn sie eine positive Beschäftigungsentwicklung vorweisen können.
10. Der Aufbau von Personal-Service-Agenturen (PSA):
Sie sollen dem Abbau der Arbeitslosigkeit dienen, indem sie Einstellungsbarrieren überwinden helfen um Arbeitslose mit einer neuen Form vermittlungsorientierter Arbeitnehmerüberlassung zügig wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Die PSA sind eigenständige Organisationseinheiten und arbeiten für die Arbeitsagentur und im Auftrag der Arbeitsagentur.
Ein Arbeitsloser ist verpflichtet, eine Beschäftigung in der PSA aufzunehmen. Dies ist im SGB II festgelegt. Eine Ablehnung hat Leistungskürzungen zur Folge. Während der Probezeit wird ein Nettolohn gezahlt: er entspricht in der Höhe dem Arbeitslosengeldes. Danach wird der tariflich vereinbarte PSA-Lohn gezahlt. Wenn ein Arbeitnehmer in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis wechselt, erhält er den dort üblichen Lohn. Die gesetzlichen Beschränkungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes gelten nicht.
11. Die Ich - AG
Die sog. Ich-AG soll dem Abbau von Schwarzarbeit dienen und neue Möglichkeiten für eine Selbständigkeit schaffen.
12. Minijobs mit Pauschalabgabe und Abzugsfähigkeit von privaten Dienstleistungen:
die Mini-Jobs sollen helfen, die Schwarzarbeit bei Dienstleistungen in Privathaushalten zu bekämpfen. Die Verdienstgrenze bei Minijobs für Dienstleistungen in Privathaushalten wird auf 400 Euro monatlich angehoben werden, der Einzug des Sozialversicherungsbeitrags (Sozialversicherungspauschale von 12 Prozent) wird vereinfacht. Zuständig ist die Minijobzentrale der Bundesknappschaft.
13. Neuorganisation der Bundesagentur.
Die Stichworte heissen: Selbstverwaltung, IT-Unterstützung aller Prozesse, Transparentes Controlling- Arbeitsmarktforschung - Change Management:
Die Bundesagentur für Arbeit bekommt ein neues Leitbild. Innerhalb der BA werden die Beschäftigungsverhältnisse neu gestaltet. Hervorzuheben ist, dass es nun ein einheitliches Dienstrecht gibt und einen öffentlicher Zugang zu Informationen und Dienstleistungen über Internet und Selbstinformationseinrichtungen.
Die Aufbauorganisation ist jetzt zweistufig: Eine Zentrale und lokalen Arbeitsagenturen, die über JobCenter den lokalen Kundenbedarf bedienen. In jedem Bundesland wird außerdem ein KompetenzCenter eingerichtet.
Die Landesarbeitsämter werden zu KompetenzCentern für neue Arbeitsplätze und Beschäftigungsentwicklung umgebaut. Sie vernetzen und koordinieren die Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik. Das geschieht auch über die Verwaltungsgrenzen hinweg. Die KompetenzCenter müssen Ländern, Kommunen, Unternehmen und Kammern Lösungen und Ressourcen anbieten. Sie dienen als Hauptansprechpartner für große Unternehmen. Weiterhin müssen sie die JobCenter bei der Beratung von Klein- und mittelständischen Unternehmen beraten.
Es gilt das Konzept des JobFloaters: Die Finanzierung von Arbeitslosigkeit wird durch die Finanzierung von Arbeit ersetzt. Das bedeutet ua, wenn ein kleines oder mittleres Unternehmen einen Arbeitslosen nach der Probezeit einstellt und einen neuen Arbeitsplatz schafft, erhält es die Option auf ein Finanzierungspaket in Form eines Darlehens.
14. Der sog. Masterplan.
Ziel dieses Masterplans war es, die Zahl der Arbeitslosen in 3 Jahren um 2 Millionen zu reduzieren und die Dauer der Arbeitslosigkeit von durchschnittlich 33 auf 22 Wochen zu verkürzen. Dadurch ließen sich 19,6 Milliarden Euro einsparen.
Der Masterplan basiert auf der These, das die Arbeitslosigkeit ein Problem ist , welches alle Menschen in Deutschland angeht. Es kann nicht allein von der Politik, den Gewerkschaften, den Unternehmen oder gar den Betroffenen gelöst werden. MitarbeiterInnen der Bundesanstalt für Arbeit, UnternehmerInnen, ManagerInnen, FunktionsträgerInnen in Gewerkschaften und Betriebsräten, in Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden, Vollzeitpolitiker, Vereine,Lehrkräfte, KünstlerInnen Geistliche, JournalistInnen, Verantwortliche in sozialen Einrichtungen, Arbeitsloseninitiativen und Selbsthilfegruppen sollen eine Koalition für ein flächendeckendes Netz von konkreten Projekten bilden. Denn sie sind die "Profis der Nation", sagt die Hartz Kommission. Sie sagt: ein Problem, das alle angeht, muss auch von allen gelöst werden.
U.a. war ja auch ein Ziel der Kommission, die gefassten Beschlüsse in einem möglichst breiten gesellschaftlichen Dialog zu diskutieren, bevor sie umgesetzt werden sollten.
III. Die vier Phasen von Hartz: Hartz I bis IV 4
1. Hartz I mit Wirkung ab 1. Januar 2003
Das erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt hatte folgenden Regelungsinhalt:
Erleichterung von neuen Formen der Arbeit: Leiharbeit wird durch sog. Personal-Service-Agenturen ermöglicht. Diese Personal-Service-Agenturen stellen Arbeitslose gegen Honorar ein und vermitteln sie als Leiharbeiter an Firmen.
Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Arbeitsagentur (FbW),
Unterhaltsgeld der Arbeitsagentur
Zeitarbeit
Lohnnebenkosten im Vergleich
2. Hartz II mit Wirkung ab 1. Januar 2003
Das zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt enthielt folgende Regelungen:
Beschäftigungsarten Minijob (hier dürfen monatlich 400 Euro brutto = netto verdient werden und Arbeitgeber müssen nur geringe Pauschalen an Steuern und Sozialversicherungsabgaben entrichten) und Midijob
Ich-AG: finanzielle Überbrückungshilfe von der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit
Verhinderung von Schattenwirtschaft
Einrichtung von Job-Centern.
3. Hartz III mit Wirkung ab 1. Januar 2004
Das drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt baute die Bundesanstalt für Arbeit in die Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit) um. Das örtliche Arbeitsamt wurde zum Job-Center, der Arbeitslose heißt Kunde.
4. Hartz IV 4 mit Wirkung ab 1. Januar 2005
Das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, allgemein bekannt unter dem Stichwort Hartz IV 4, führte folgende Regelung ein:
Das Arbeitslosengeld II: Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe werden für erwerbsfähige Arbeitslose in der sog. Grundsicherung für Arbeitssuchende zusammengelegt. Jeder Arbeitssuchende bekommt einen Fallmanager der Arbeitsagentur.
Ausserdem ist die Agentur für Arbeit jetzt grds. für die erwerbsfähigen Arbeitslosen zuständig. 69 Kreise und Gemeinden die Möglichkeit, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen eigenverantwortlich zu übernehmen (sog. Optionsmodell).
IV. Zusammenfassung zu den Hartz Gesetzen:
Die Kommission unter Vorsitz von Peter Hartz, die aus 15 Mitgliedern bestand, hatte zum Ziel, die Arbeitsvermittlung grundlegend zu verbessern und Konzepte für neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu entwickeln. Heute ist der Begriff Hartz IV in aller Munde. Dies wurde wie folgt umgesetzt:
Hartz I und II
Vor Hartz IV sind die Gesetzespakete Hartz I und II am 1. Januar 2003 in Kraft getreten. Sie waren der erste Schritt zur Umsetzung der von der Hartz-Kommission erarbeiteten Vorschläge. So gibt es seitdem unter anderem die Ich-AGs, Bildungsgutscheine, Personal-Service-Agenturen und Mini-Jobs als neue Möglichkeiten aus der Arbeitslosigkeit in eine Beschäftigung zu gelangen.
Hartz III
Auch bereits vor Hartz IV wurde die Arbeitsverwaltung neu gestaltet: nicht mehr Arbeitsamt, sondern Bundesagentur für Arbeit. Dadurch soll kundgetan werden, dass Arbeitsvermittlung ein Service am Kunden und kein bürokratischer Akt ist. Es soll nicht mehr um die Verwaltung von Arbeitslosigkeit, sondern um vermehrte Vermittlung in Arbeit gehen.
Hartz IV 4
Am 9. Juli 2004 wurde vom Bundesrat das zentrale Gesetzespaket zur Arbeitsmarktreform verabschiedet: Hartz IV 4. Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden zusammengelegt und im SGB geregelt, SGB II undSGB XII. Hartz IV ist das Kernstück der Arbeitsmarktreform. Die regionalen Agenturen für Arbeit arbeiten mit den Kommunen zusammen. Das ineffiziente und auch teure Nebeneinander bundeseigener Arbeitsagenturen und kommunaler Sozialämter wird aufgehoben. Es wird eine intensivere Beratung der Arbeitsuchenden durch persönliche Fallmanager, die höchstens 75 Kunden betreuen, gewährleistet.
Regelleistung
Die Regelleistung des ALG 2 ist eine Pauschalleitung. Ihre Höhe beziffert sich auf 347 Euro für einen alleinstehende Haushaltsvorstand. Das Arbeitslosengeld 2 wird monatlich im voraus gezahlt. Bisher bestehende Unterschiede in der Höhe in den alten und neuen Bundesländern sind vor einiger Zeit beseitigt werden. Der Ehepartner, Lebenspartner oder sonstige Partner der sog. Bedarfsgemeinschaft bekommt 90 % der Regelleistung, das sind € 311.
Die Höhe der Leistung an Kinder, das Sozialgeld, beträgt
- für Kinder bis 14 Jahre 207 Euro,
- für Kinder von 15 bis 18 Jahre 276 Euro.
Alleinerziehende haben einenAnspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag, der in § 21 SGB II geregelt ist. |
Zusammensetzung Hartz IV Regelsatz
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Der Hartz IV Regelsatz wird auf der Grundlage der Verbrauchsausgaben der untersten 20 Prozent der nach Nettoeinkommen geschichteten alleinstehenden Haushalte berechnet. Nicht berücksichtigt werden dabei Empfänger, die überwiegend von Leistungen der Sozialhilfe gelebt haben.
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Kategorie
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Ausgaben
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Anteil in Prozent, den die Regierung Hartz IV Empfängern anerkennt
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Hartz-IV-Bezug in Euro
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Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren
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133
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96%
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127
|
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Bekleidung und Schuhe
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34
|
100%
|
34
|
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Wohnen einschl. Energie, -instandhaltung
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322
|
8%
|
24
|
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Einrichtungs-, Haushaltsgegenstände
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27
|
91%
|
25
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Gesundheitspflege
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18
|
71%
|
13
|
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Verkehr
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59
|
26%
|
16
|
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Nachrichtenübermittlung
|
40
|
75%
|
30
|
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Freizeit, Unterhaltung, Kultur
|
71
|
55%
|
39
|
|
Bildungswesen
|
7
|
0%
|
0
|
|
Beherbergungs- /Gaststättendienstleistung
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28
|
29%
|
8
|
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Andere Waren und Dienstleistungen
|
40
|
67%
|
27
|
|
Insgesamt
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779
|
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Insgesamt ohne Wohnkosten
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483
|
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345 (aktuell: 351)
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Wohnung und Heizung
| Neben dem Anspruch auf die Regelleistung besteht für Hartz IV Empfänger ein Anspruch auf die Übernahme der Kosten für eine angemessene Wohnung. Außerdem muss das Amt die angemessenen Heizungskosten tragen.
Hier ergeben sich die meisten Streitpunkte zwischen Arbeitslosengeld 2 Empfänger und den Arbeitsgemeinschaften bzw. Jobcentern. Folgerichtig gibt es hier auch eine vielzahl von Klagen und Verfahren vor den Sozialgerichten.
Problematisch sind folgende Punkte:
- Wann ist der Wohnraum angemessen? Wie teuer darf eine Wohnung sein? Wie groß darf eine Wohnung sein? Welche Wohnungsausstattung ist angemessen?
Werden auch Kosten für eine unangemessene große oder teure Wohnung übernommen? Wie lange werden die Kosten für eine unangemessene Wohnung übernommen?
- Was fällt unter die Mietnebenkosten? Welche Miet-Nebenkosten müssen vom Amt übernommen werden? Wem trägt die Nebenkosten-Nachzahlungen zu? Wem stehen Rückerstattungen von Miet-Nebenkosten zu?
- Wann ist eine Umzug von einer unangemessenen in eine angemessene Wohnung erforderlich? Wer trägt die Kosten für den Umzug?
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Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld
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Neben den oben dargestellten Leistungen im Rahmen des Arbeitslosengeld 2 haben ehemalige Bezieher von Arbeitslosengeld I einen Anspruch auf einen Zuschlag im Anschluß an den Bezug von diesem Arbeitslosengeld I. Der Zuschlag beträgt maximal 160 Euro pro Monat bei Alleinstehenden ehemaligen Arbeitslosengeldempfängern und 320 Euro für verheiratete ehemalige Arbeitslosengeldempfänger.Der Zuschlag wird für höchstens 2 Jahre gezahlt.
Die Höhe des Zuschlags ist in § 24 SGB II geregelt: Im ersten Jahr werden maximal 160 Euro, höchstens 2/3 der Differens zwischen Arbeitslosengeld II und Arbeitslosengeld I. Im zweiten Jahr wird nur noch ein halbierter Zuschuss gezahlt.
Die genaue Höhe der Hartz IV Leistung, d.h. des Arbeitslosengeld II, ALG II, können Sie unproblematisch mit unserem Hartz IV Rechner berechnen.
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Beiträge zur Rentenversicherung
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Der Staat zahlt bei einem Empfang von Arbeitslosengeld 2 Beiträge zur gesetzlichen Rentenverischerung in Höhe von monatlich 40 Euro ein. Dies ist ein absoluter Minimalbetrag.
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Wann ist eine Wohnung beim Bezug von ALG II 2 angemessen?
Die Kosten einer angemessenen Wohnung gehören zum Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 / ALG 2.
Der ALG II - Empfänger, dem die Wohnungskosten von der Hartz-IV-Behörde überwiesen werden, muss diese an den Vermieter weiterleiten.
Alternativ kann das Amt die Miete auch direkt an den Vermieter zahlen, wenn eine zweckentsprechende Verwendung durch den ALG 2 Empfänger nicht gewährleistet erscheint.
Angemessene Mietkosten, angemessene Miete
Die örtlichen Gegebenheiten sind entscheidend für die Frage nach der Angemessenheit der Miete. Eine - für das ganze Bundesgebiet - einheitliche Antwort auf die Frage, wann die Miete angemessen ist, kann es deshalb nicht geben, weil die Mieten in Deutschland je nach geografischer Lage stark unterschiedlich sind. In München etwa zahlt man für eine Wohung beispielsweise doppelt so viel wie im Ruhrgebiet.
Einen Anhaltspunkt für die Mietobergrenze gibt das Wohngeldgesetz (WoGG). Das Wohngeldgesetz berücksichtigt jedoch die am jeweiligen Ort marktüblichen Mieten; angemessen nach der Rechtsprechung der Sozialgericht ist ein Mietpreis im unteren (das ist nicht der unterste) Bereich der ortsüblichen Mieten. Am besten fragt man bei der ARGE nach, ehe man eine Wohnung anmietet.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass Mietschulden i.d.R. nicht übernommen werden, lediglich ausnahmsweise darlehensweise, wenn ansonsten Obdachlosigkeit droht
Angemessene Wohnungsgröße
Die Angemessenheit der Größe einer Wohnung spielt nicht die entscheidende Rolle wie die Angemessenheit der Höhe der Miete. Das bedeutet: findet man eine Wohnung, die größer als angemessen ist, deren Mietpreis aber einer in der Größe angemessenen Wohnung entspricht, so wird sich das Amt in aller Regel hiermit zufrieden geben.
zur Wohnungsgröße gelten die aus dem früheren Sozialhilferecht übernommenen Regelwerte:
45m² sind für eine, 60m² für zwei Personen angemessen. Jeder weitere in der Wohnung lebende Person kann einen zusätzlichen Wohnraum von 15m² beanspruchen; das gilt allerdings nicht für Kinder im Babyalter.
Die angebenen Wohnunggrößen gelten nur für Mietwohnungen. Für Eigentumswohnungen und Eigenheime des Arbeitslosengeld 2 Empfängers gelten für die Frage der Angemessenheit andere Werte.
Angemessenheit in Bezug auf die Ausstattung der Wohnung
Es geltend die allgemeinen Standards. Eine Wohnung muss in ihrer Ausstattung den örtlichen und sozialen Gegebenheiten, d.h. Standards, entsprechen. Also: eine Wohnung mit einer Geimeinschaftstoilette für mehrer Wohnungen braucht heutzutage niemand mehr hinzunehmen.
U 25
ALG II Empfänger, die das 25 Lebensjahr noch nicht erreicht haben, steht kein Anspruch auf Kosterübernahme für eine eigene Wohnung zu. Die Kosten für eine eigenen Wohnung werden bei den unter 25jährigen Hartz-IV-Empfängern nur noch übernommen, wenn
- gravierende soziale Gründe gegeben sind und ein Verbleiben in der elterlichen Wohunung deshalb unzumutbar ist.
- aus beruflichen Gründen ein Umzug erforderlich ist oder
- oder ein ähnlich gravierender Grund gegeben ist.
Wichtig: der Antrag auf Übernahme der Kosten für eine eigene Wohnung muss vor dem Auszug gestellt werden!
Heizkosten - sonstige Nebenkosten
Die Miet-Nebenkosten teilen sich in Heizkosten und die sonstigen Nebenkosten, wie Grundabgaben, Wasser, Strom etc.
Nicht übernommen und somit in der Regelleistung enthalten sind folgende Kosten für:
- Strom
- Warmwasser
- Gas zum Kochen
Übernommen werden die Kosten für
- Heizung (in angemessenem Rahmen).
- Grundabgaben (als Bestandteil der Miete)
- Kaltwasser (als Bestandteil der Miete).
- Schornsteinfeger
- sonstige umlagefähige Nebenkosten
Ein Abrechnungsproblem ergeibt sich, wenn das Warmwasser mittels der Heizungsanlage erzeugt wird. Dann sind diese Kosten von den Heizungskosten abzuziehen und auf die Regelleistung anzurechnen. Die Höhe des Abzugs hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab, im Durchschnitt wird ein Wert von 18 % angesetzt. Es gibt auch Berechnungsmethoden, die von einem Festbetrag pro m² Wohnfläche ausgehen.
Wird das Warmwasser elektrisch, etwa mit einem Elektroboiler, mit dem Haushaltsstrom erzeugt, so ergibt sich keine Besonderheit, da der Strom ohnehin vom Regelsatz erfaßt wird.
Ein weiteres Abrechnungsproblem entsteht, wenn mit Gas gekocht und mit Gas geheizt wird. (Die Kosten für das Gas zum Kochen sind in der Regelleistung enthalten).
Ist der ALG-II-Empfänger Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung, das nicht als Vermögen anrechenbar ist, können ebenfalls alle Verbrauchskosten übernommen werden. Daneben die Kosten, im Fall einer Mietwohnung üblicherweise vom Mieter anteilig zu zahlen sind, wie etwas Grundsteuer und Gebäudeversicherung. Auch Schuldzinsen können im Ramen der Angemessenheit übernommen werden.
Nebenkostenabrechnung - Nebenkosten Nachzahlung
Fällt eine Nebenkostennachzahlung an, so hat die ARGE oder Kommune diese Nachzahlung zu übernehmen, wenn sie sich im Rahmen der Angemessenheit bewegt. Wir die Angemessenheit überschritten, so ist auf Antrag ggf. eine darlehensweise Übernahme der Nebenkostennachzahlung möglich.
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