Not-Opfer-Hilfe Bona Fide e.V.  
 
  Geldauflagen 10.03.2010 23:44:17
   
 

Geldauflagen

Geldauflagen (Bußgeld) hilft der Not-Opfer-Hilfe Bona Fide e.V.  Armut und Hunger noch stärker zu bekämpfen.

Bitte unterstützen Sie als Richter oder Staatsanwalt unsere Arbeit mit Ihrer Zuweisung.


Geldauflagenkonto:

Not-Opfer-Hilfe Bona Fide e.V.
             Postbank
             Konto-Nr.:  17 643 601
             BLZ:  500 100 60


Vielen Dank!

Not-Opfer-Hilfe
Bona Fide e.V.

Bei Ihrer Zuweisung können Sie sicher sein: Die Not-Opfer-Hilfe Bona Fide e.V. erfüllt zuverlässig alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen / Bußgeldern:

  • Gemeinnützigkeit
    Bona Fide e.V.
    ist als gemeinnützig anerkannt, zuletzt mit Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamts Herne, Bescheid von 2009.
  • Verwendung der Gelder
    Bona Fide e.V.
    verwendet Geldauflagen ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck.
  • Mitteilung einer Satzungsänderung
    Bona Fide e.V. teilt Satzungsänderungen, die eine wesentliche Änderung für die steuerliche Vergünstigung beinhaltet unverzüglich mit.
  • Rechenschaftsbericht
    Bona Fide e.V.
    verpflichtet sich, über Höhe und Verwendung der zugeflossenen Geldauflagen auf Anforderung Rechenschaft abzulegen.
  • Mitteilungspflicht
    Bona Fide e.V.
    verpflichtet sich, die zuweisende Behörde, über den Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen zeitnah zu informieren. Am Jahresende werden alle zuweisenden Stellen über  die Höhe und Verwendung von eingegangenen Geldauflagen unterrichtet.
  • Separate transparente Kontoführung
    Bona Fide e.V. 
     verpflichtet sich empfangene Geldauflagen getrennt von den sonstigen Zuwendungen zu verbuchen. Zuwendungsbestätigungen werden nicht erteilt,


 

Informationen für Zahlungspflichtige

Sollte Ihnen ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft auferlegt haben, an uns eine Zahlung zu leisten, so möchten wir Ihnen folgende Hinweise mitgeben:

  • Das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft informiert uns schriftlich über die Höhe der Geldauflage und die Fälligkeit sowie eventuelle Ratenvereinbarungen. Wir teilen dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft mit, ob die Zahlung erfolgt oder nicht erfolgt.
  • Wir sind nicht befugt, Nachlässe oder Aufschübe zu gewähren. Dies darf allein das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft, das Ihnen die Zahlung auferlegt hat.
     
  • Geben Sie bitte im Verwendungszweck den Namen der auferlegenden Stelle und deren Aktenzeichen an (z.B. STA Mustermann 00 Js 9999/09).

    Für die Zahlung einer Geldauflage an uns dürfen wir Ihnen keine Spendenbescheinigung erteilen, da die Zahlung durch Sie nicht freiwillig erfolgt.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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