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Geldauflagen
Geldauflagen (Bußgeld) hilft der Not-Opfer-Hilfe Bona Fide e.V. Armut und Hunger noch stärker zu bekämpfen.
Bitte unterstützen Sie als Richter oder Staatsanwalt unsere Arbeit mit Ihrer Zuweisung.
Geldauflagenkonto:
Not-Opfer-Hilfe Bona Fide e.V.
Postbank
Konto-Nr.: 17 643 601
BLZ: 500 100 60
Vielen Dank!
Not-Opfer-Hilfe
Bona Fide e.V.
Bei Ihrer Zuweisung können Sie sicher sein: Die Not-Opfer-Hilfe Bona Fide e.V. erfüllt zuverlässig alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen / Bußgeldern:
- Gemeinnützigkeit
Bona Fide e.V. ist als gemeinnützig anerkannt, zuletzt mit Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamts Herne, Bescheid von 2009.
- Verwendung der Gelder
Bona Fide e.V. verwendet Geldauflagen ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck.
- Mitteilung einer Satzungsänderung
Bona Fide e.V. teilt Satzungsänderungen, die eine wesentliche Änderung für die steuerliche Vergünstigung beinhaltet unverzüglich mit.
- Rechenschaftsbericht
Bona Fide e.V. verpflichtet sich, über Höhe und Verwendung der zugeflossenen Geldauflagen auf Anforderung Rechenschaft abzulegen.
- Mitteilungspflicht
Bona Fide e.V. verpflichtet sich, die zuweisende Behörde, über den Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen zeitnah zu informieren. Am Jahresende werden alle zuweisenden Stellen über die Höhe und Verwendung von eingegangenen Geldauflagen unterrichtet.
- Separate transparente Kontoführung
Bona Fide e.V. verpflichtet sich empfangene Geldauflagen getrennt von den sonstigen Zuwendungen zu verbuchen. Zuwendungsbestätigungen werden nicht erteilt,
Informationen für Zahlungspflichtige
Sollte Ihnen ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft auferlegt haben, an uns eine Zahlung zu leisten, so möchten wir Ihnen folgende Hinweise mitgeben:
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